DIE LEISTUNGSPALETTE UNSERER KANZLEI
  Vorteile, die allen unseren Klienten zukommen:
  • Der Termin zur Abgabe der Steuererklärungen wird von uns in Evidenz gehalten, gegebenenfalls werden Sie daran erinnert.
  • Berechnung und Evidenzhaltung einer eventuellen Steuernachzahlung zur Vermeidung der „Anspruchsverzinsung“.
  • Rasche, unbürokratische und telefonische Fragenbeantwortung als kostenlose Serviceleistung, es sei denn, die Komplexität des Problems erfordert eine Besprechung in der Kanzlei.
  • Auf besonderen Wunsch bin ich auch gerne bereit, Besprechungen mit Ihnen in Ihrem Betrieb abzuhalten.
  • Kontakt mit dem Finanzamt über „Finanz-Online“, d.h. elektronische Abgabe von Steuererklärungen, Akteneinsicht, Datenabfrage Ihres Finanzamtskontos, der Lohnzettel, Rückzahlung von Guthaben, etc.
  • Einsicht und Abfrage von Firmenbuch und Grundbuch.
  • Laufende, Ihr Unternehmen betreffende Informationen über Gesetzesänderungen im Abgaben-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.


Selbstverständlich übernehmen wir gerne die Führung Ihrer Buchhaltung:

  • Sie erhalten von uns zeitgerecht bereits ausgefüllte Erlagscheine für die Steuern (Umsatzsteuer, eventuell Kammerumlage) mit einem Hinweis auf die Fälligkeit.
  • Elektronische Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und damit im Zusammenhang stehende Evidenzhaltung von Guthaben.
  • ¼- jährliche Abgabe der zusammengefassten Meldung an das Finanzamt bei Geschäftstätigkeit im EU-Raum.
  • Umsatzmeldungen an Kammern und Versicherungen
  • Wenn es einmal notwendig ist, werden die Unterlagen auch von uns auch abgeholt.


Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung umfassen:

  • Monatliche Abrechnungen der Löhne / Gehälter Ihrer Mitarbeiter mit den entsprechenden Lohn / Gehaltszetteln.
  • Monatliche Meldungen der Beitragsgrundlage an die zuständige Gebietskrankenkasse. Sie erhalten von uns bereits ausgefüllte Erlagscheine für die Zahlungen an das Finanzamt (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag), an die Stadtkasse oder Gemeinde (Kommunalabgabe) und an die Gebietskrankenkasse.
  • An-, Änderungs- u. Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse.
  • Rückerstattungsanträge
  • Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt
  • Jahreserklärungen an die Gemeinde und Gebietskrankenkasse
  • Abwicklung von Revisionen der Gebietskrankenkassen, des Finanzamts und der Gemeinden.
  • Umfassende Beratung in lohnsteuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.


Die Jahresabschlussarbeiten als wichtigste Unterlage zu Ihrer Information beinhalten:

  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahmen- u. Ausgabenrechnung oder Überschussrechnung)
  • Ausführliche Besprechung des Betriebsergebnisses mit Ihnen, Erläuterung der Konsequenzen daraus sowie der Aspekte für
    die Zukunft.
  • Errechnung der zu erwartenden Steuerzahlungen (-guthaben) und der Zahlungen bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
  • Ausarbeitung der notwendigen Steuererklärungen und elektronische Einreichung an das Finanzamt
  • Gegebenenfalls elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Firmenbuch
  • Kontrolle der Steuerbescheide und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, wie z.B. Berufung bei falschen Bescheiden, Raten- oder Stundungsansuchen, Rückzahlungsanträge bei Guthaben, Übersendung der Erlagscheine an Sie mit einem Hinweis auf die Fälligkeit, etc.


Gerne beraten wir Sie auch

  • bei Betriebsprüfungen (die Abwicklung ist meistens in unserer Kanzlei möglich)
  • über die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
  • bei Problemen in Zusammenhang mit Mehrfachversicherungen
  • bei Budgetierung und Planbilanz, wir berechnen den Cash-Flow Ihres Betriebes
  • über betriebswirtschaftliche Kennzahlen
  • im Bereich der Kostenrechnung