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Vorteile, die allen unseren Klienten zukommen:
- Der Termin zur Abgabe der Steuererklärungen
wird von uns in Evidenz gehalten, gegebenenfalls werden Sie daran erinnert.
- Berechnung und Evidenzhaltung einer eventuellen
Steuernachzahlung zur Vermeidung der Anspruchsverzinsung.
- Rasche, unbürokratische und telefonische
Fragenbeantwortung als kostenlose Serviceleistung, es sei denn, die
Komplexität des Problems erfordert eine Besprechung in der Kanzlei.
- Auf besonderen Wunsch bin ich auch gerne bereit,
Besprechungen mit Ihnen in Ihrem Betrieb abzuhalten.
- Kontakt mit dem Finanzamt über Finanz-Online,
d.h. elektronische Abgabe von Steuererklärungen, Akteneinsicht,
Datenabfrage Ihres Finanzamtskontos, der Lohnzettel, Rückzahlung
von Guthaben, etc.
- Einsicht und Abfrage von Firmenbuch und Grundbuch.
- Laufende, Ihr Unternehmen betreffende Informationen
über Gesetzesänderungen im Abgaben-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Selbstverständlich übernehmen wir gerne
die Führung Ihrer Buchhaltung:
- Sie erhalten
von uns zeitgerecht bereits ausgefüllte Erlagscheine für die
Steuern (Umsatzsteuer, eventuell Kammerumlage) mit einem Hinweis auf
die Fälligkeit.
- Elektronische
Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und damit im Zusammenhang stehende
Evidenzhaltung von Guthaben.
- ¼- jährliche
Abgabe der zusammengefassten Meldung an das Finanzamt bei Geschäftstätigkeit
im EU-Raum.
- Umsatzmeldungen
an Kammern und Versicherungen
- Wenn es einmal
notwendig ist, werden die Unterlagen auch von uns auch abgeholt.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung
umfassen:
- Monatliche Abrechnungen
der Löhne / Gehälter Ihrer Mitarbeiter mit den entsprechenden
Lohn / Gehaltszetteln.
- Monatliche Meldungen
der Beitragsgrundlage an die zuständige Gebietskrankenkasse. Sie
erhalten von uns bereits ausgefüllte Erlagscheine für die
Zahlungen an das Finanzamt (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag
zum Dienstgeberbeitrag), an die Stadtkasse oder Gemeinde (Kommunalabgabe)
und an die Gebietskrankenkasse.
- An-, Änderungs-
u. Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse.
- Rückerstattungsanträge
- Übermittlung
der Jahreslohnzettel an das Finanzamt
- Jahreserklärungen
an die Gemeinde und Gebietskrankenkasse
- Abwicklung von
Revisionen der Gebietskrankenkassen, des Finanzamts und der Gemeinden.
- Umfassende Beratung
in lohnsteuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Jahresabschlussarbeiten als wichtigste Unterlage
zu Ihrer Information beinhalten:
- Erstellung des
Jahresabschlusses (Bilanz, Einnahmen- u. Ausgabenrechnung oder Überschussrechnung)
- Ausführliche
Besprechung des Betriebsergebnisses mit Ihnen, Erläuterung der
Konsequenzen daraus sowie der Aspekte für
die Zukunft.
- Errechnung der
zu erwartenden Steuerzahlungen (-guthaben) und der Zahlungen bei der
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
- Ausarbeitung
der notwendigen Steuererklärungen und elektronische Einreichung
an das Finanzamt
- Gegebenenfalls
elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Firmenbuch
- Kontrolle der
Steuerbescheide und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen,
wie z.B. Berufung bei falschen Bescheiden, Raten- oder Stundungsansuchen,
Rückzahlungsanträge bei Guthaben, Übersendung der Erlagscheine
an Sie mit einem Hinweis auf die Fälligkeit, etc.
Gerne beraten wir Sie auch
- bei Betriebsprüfungen
(die Abwicklung ist meistens in unserer Kanzlei möglich)
- über die Pflichtversicherung bei der
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
- bei Problemen in Zusammenhang mit Mehrfachversicherungen
- bei Budgetierung und Planbilanz, wir berechnen
den Cash-Flow Ihres Betriebes
- über betriebswirtschaftliche Kennzahlen
- im Bereich der Kostenrechnung
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